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Familie

Das Familienrecht umfasst alle Regeln, welche den Familienstatus und die Rechtsverhältnisse von Personen betreffen aus denen sich die Familie zusammensetzt.
Eine Familie kann in unserer Rechtsordnung auf mehrere Arten entstehen, und zwar aufgrund einer Ehe, eines de facto Zusammenlebens oder einer Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare.
Jede dieser Familienformen bringt andere Herausforderungen mit sich und der Notar hilft dabei die für Sie beste rechtliche Lösung zu finden, vor allem was die vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Familie betrifft: er hilft die richtige Wahl bezüglich der Änderung der vermögensrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten zu treffen, die Kinder entsprechend zu schützen und das eigene Vermögen zu verwalten, auch in Hinblick auf die sogenannte "Generationsfolge bei Unternehmen".
 

Rechtsnachfolge von todes wegen

Das Erbrecht ist eine sehr komplexe Materie, welche uns auf unausweichliche Weise alle früher oder später betrifft.
Das Eingreifen des Notars ist nicht nur für die Ausarbeitung eines "wasserdichten" Testaments von größter Bedeutung, sondern auch bei all jenen Obliegenheiten, welche die Erben nach der Eröffnung der Erbfolge betreffen.
Der Notar hilft den Erben und Vermächtnisnehmern nämlich bei der Vorbereitung und rechtzeitigen Vorlage der Erbschaftserklärung und des Antrages auf Erlass des Erbscheins; er kümmert sich die Umschreibung des Eigentums des Verstorbenen auf die Erben beim zuständigen Grundbuch sowie Grund- und Gebäudekatasteramt; er erstellt die notwendigen notariellen Urkunden für den Zugang zu den Bank- und Wertpapierkonten des Verstorbenen; im Falle von Nachlässen zu Gunsten von Geschäftsunfähigen oder Minderjährigen kümmert sich der Notar um den Erhalt der notwendigen gerichtlichen Genehmigungen; er nimmt Erbschaftsannahme oder -verzichtserklärungen auf.
 
 
Downloads und Unterlagen
Downloads
Wegweiser - Informiert Schenken
Wegweiser - Rechtlich geschützte Erbfolge
Wegweiser - Tipps für Senioren
Nützliche Unterlagen
Nützliche Unterlagen - Erbschaftsmeldung
Nützliche Unterlagen - Testamentveröffentlichung
Nützliche Unterlagen - Inventaraufnahmeprotokoll
Nützliche Unterlagen - Eröffnung eines Bankschließfaches
Nützliche Unterlagen - Ehegütervertrag
Nützliche Unterlagen - Schenkungsurkunde

ABTEILUNG UND KONTAKT

 

FAQ

Die Rolle des Notars in Familien- und Erbrecht
 
Der Notar spielt in diesen Bereichen eine wichtige Rolle: hier einige Beispiele.
 
- Abfassung von Testamenten und deren Veröffentlichung
- Erbschaftsmeldungen, Erbscheine, Europäische Nachlasszeugnisse
- Öffnung von Schließfächern
- Annahme und Verzicht von Erbschaften
- Inventarerrichtungen
- Ehegüterverträge
- Familienverträge
- Lebensgemeinschaftsverträge
- Biologische Testamente (Patientenverfügungen)
Was versteht man unter einem sogenannten "Biologischen Testament"?
 
Mittels eines biologischen Testaments oder einer Patientenverfügung können Personen schriftlich bindend festhalten, welche medizinischen Leistungen sie entgegennehmen wollen beziehungsweise welche sie verweigern möchten, und zwar für jene Fälle, in denen sie unfähig sind, für sich selbst zu bestimmen.

Wer kann ein "biologisches Testament" aufsetzen?
Ein biologisches Testament kann jede volljährige und nach dem Gesetz zurechnungsfähige Person mittels notarieller Urkunde, notariell beglaubigter Privaturkunde oder einfacher Privaturkunde, welche persönlich beim Standesamt der Gemeinde - in welcher die betroffene Person den Wohnsitz hat - vorgelegt werden muss, aufsetzen.
Die gesetzliche Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich die betroffene Person sich von einem Arzt angemessen über die medizinischen Folgen ihrer Patientenverfügung informieren lässt.
Kann ich die Patientenverfügung widerrufen?
Das biologische Testament kann stehts widerrufen werden, und zwar in derselben Form, in der es getroffen wurde, aber in Dringlichkeitsfällen auch mittels mündlicher Erklärung oder Videoaufnahme, aufgenommen von einem Arzt in der Anwesenheit von zwei Zeugen.
Kann ich eine Vertrauensperson ernennen, welche mich bei den Ärzten vertritt?
Das Gesetz sieht die auch die Möglichkeit (aber nicht die Pflicht) vor eine Vertrauensperson zu ernennen, welche an die Stelle der unzurechnungsfähig gewordenen Person tritt um zusammen mit dem Arzt die weitere medizinische Behandlung laut Patientenverfügung zu verfolgen oder, in ganz besonderen Fällen (falls die Patientenverfügungen offensichtlich inkongruent erscheinen, nicht dem aktuellen klinischen Statuts des Patienten entsprechen oder neue, bei der Aufsetzung der Patientenverfügung nicht vorhersehbare, Therapien entwickelt wurden), von dieser abzuweichen.
Es sei weiters hervorgehoben, dass biologische Testamente nicht registriert werden müssen und von jeglicher Steuer oder anderen Gebühr befreit sind.

DIE ROLLE DES NOTARS bei der Verfassung eines biologischen Testamentes.
Der Notar hilft und garantiert der betroffenen Person eine Patientenverfügung aufzusetzen, aus welcher klar ihr Wille hervorgeht und somit das Risiko einer rechtlich unbrauchbaren Patientenverfügung auszuschließen.

(Quelle: https://www.notariato.it/it/famiglia/testamento-biologico)
Was versteht man unter einem lebensgemeinschaftsvertrag?
 
Mit einem Lebensgemeinschaftsvertrag kann ein nicht verehelichtes volljähriges Paar einige vermögensrechtlichen Aspekte, sowie die Folgen einer eventuellen Auflösung desselben Paares regeln. Mit dem Lebensgemeinschaftsvertrag kann aber auch über einige persönliche Verhältnisse z.B. die Ernennung eines Sachwalters verfügt werden. Die Grundvoraussetzung eines solchen Vertrages ist das ständige Zusammenleben der Partner sowie deren gegenseitige geistige und moralische Unterstützung.
Der Lebensgemeinschaftsvertrag muss schriftlich in Form einer öffentlichen Urkunde oder einer auch notariell beglaubigten Privaturkunde verfasst werden.
Es können unter anderem folgende Aspekte Gegenstand des Lebensgemeinschaftsvertrages sein: Ermächtigung des anderen Partners zur Vertretung im Krankheitsfall, Regelung der vermögensrechtlichen Verhältnisse in Bezug auf die Bedürfnisse des Zusammenlebens sowie das Zusammenleben in Gütergemeinschaft, usw.

DIE ROLLE DES NOTARS bei der Verfassung eines Lebensgemeinschaftsvertrages.
Das Bedürfnis die vermögensrechtlichen Verhältnisse mit einem Lebensgemeinschaftsvertrag zu regeln kann zum Beispiel in dem Moment aufkommen in dem das Paar sich entscheidet dauerhaft zusammen zu leben, eventuell auch durch den Kauf einer Eigentumswohnung.
Der Notar kümmert sich darum, dass der Lebensgemeinschaftsvertrag genau an die Bedürfnisse des Paares angepasst ist und legt dabei besonderes Augenmerk auf den Schutz der schwächeren Partei.

(Quelle: https://www.notariato.it/it/famiglia/contratto di convivenza)
Was versteht man unter familiengut?
 
Mit einem Familiengut kann ein verehelichtes Paar bestimmte Güter zur Befriedigung der Bedürfnisse seiner Familie bestimmen. Das heißt, dass das Familiengut ein "zweckgebundenes" Vermögen ist und ganz spezifischen Regeln unterliegt.
Das Familiengut kann von Seiten der Ehegatten, aber auch von Seiten einer dritten Person - in letzterem Fall mit der Zustimmung der Ehegatten - gebildet werden.
Lediglich Immobilien, bewegliche registrierte Güter wie Fahrzeuge und Boote, und Wertpapiere können zweckgebunden werden.
Was heißt mit bestimmten Gütern ein Familiengut zu bilden?
Durch die dem Familiengut typische "Zweckbindung" werden bestimmte Güter vor Gläubigern geschützt, deren Forderungen nicht im Interesse der Familie entstanden sind. Es ist für diese Zweckbindung auch keine Eigentumsübertragung notwendig.
Die Verwaltung der Güter, welche in das Familiengut eingebracht wurden, erfolgt nach den Regeln der Gütergemeinschaft und die eingebrachten Güter können nicht veräußert, hypothekarisch belastet, in Pfand bestellt oder sonst vinkuliert werden, ohne dass beide Ehegatten einverstanden sind und - falls es minderjährige Kinder gibt - ein Richter sein Einverständnis gibt. Die Parteien können jedoch eine andere Regelung vorziehen. Auch in diesem Fall kann der Notar alle Auskünfte geben, um den Willen der Partei am besten darzulegen.

DIE ROLLE DES NOTARS bei der Bildung eines Familienguts.
Das Familiengut wird mit einer notariellen Urkunde in Anwesenheit von zwei Zeugen gebildet und anschließend im Grundbuch angemerkt.

(Quelle: https://www.notariato.it/it/famiglia/fondo-patrimoniale)

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