Mittels eines biologischen Testaments oder einer Patientenverfügung können Personen schriftlich bindend festhalten, welche medizinischen Leistungen sie entgegennehmen wollen beziehungsweise welche sie verweigern möchten, und zwar für jene Fälle, in denen sie unfähig sind, für sich selbst zu bestimmen.
Wer kann ein "biologisches Testament" aufsetzen?
Ein biologisches Testament kann jede volljährige und nach dem Gesetz zurechnungsfähige Person mittels notarieller Urkunde, notariell beglaubigter Privaturkunde oder einfacher Privaturkunde, welche persönlich beim Standesamt der Gemeinde - in welcher die betroffene Person den Wohnsitz hat - vorgelegt werden muss, aufsetzen.
Die gesetzliche Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich die betroffene Person sich von einem Arzt angemessen über die medizinischen Folgen ihrer Patientenverfügung informieren lässt.
Kann ich die Patientenverfügung widerrufen?
Das biologische Testament kann stehts widerrufen werden, und zwar in derselben Form, in der es getroffen wurde, aber in Dringlichkeitsfällen auch mittels mündlicher Erklärung oder Videoaufnahme, aufgenommen von einem Arzt in der Anwesenheit von zwei Zeugen.
Kann ich eine Vertrauensperson ernennen, welche mich bei den Ärzten vertritt?
Das Gesetz sieht die auch die Möglichkeit (aber nicht die Pflicht) vor eine Vertrauensperson zu ernennen, welche an die Stelle der unzurechnungsfähig gewordenen Person tritt um zusammen mit dem Arzt die weitere medizinische Behandlung laut Patientenverfügung zu verfolgen oder, in ganz besonderen Fällen (falls die Patientenverfügungen offensichtlich inkongruent erscheinen, nicht dem aktuellen klinischen Statuts des Patienten entsprechen oder neue, bei der Aufsetzung der Patientenverfügung nicht vorhersehbare, Therapien entwickelt wurden), von dieser abzuweichen.
Es sei weiters hervorgehoben, dass biologische Testamente nicht registriert werden müssen und von jeglicher Steuer oder anderen Gebühr befreit sind.
DIE ROLLE DES NOTARS bei der Verfassung eines biologischen Testamentes.
Der Notar hilft und garantiert der betroffenen Person eine Patientenverfügung aufzusetzen, aus welcher klar ihr Wille hervorgeht und somit das Risiko einer rechtlich unbrauchbaren Patientenverfügung auszuschließen.
(Quelle: https://www.notariato.it/it/famiglia/testamento-biologico)