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Das Eigenheim

Vor allem in Immobilienangelegenheiten ist die Rolle des Notars besonders wichtig: Er schützt den Käufer und den Verkäufer, indem er alle erforderlichen Kontrollen und Überprüfungen für die korrekte und ordnungsgemäße Übertragung von Liegenschaften durchführt, darunter zum Beispiel: die Freiheit von Hypotheken, Belastungen und Pfändungen im Grundbuch, die Überprüfung der persönlichen Identität der Parteien und ihre Fähigkeit, die Rechtshandlung auszuführen (er prüft nämlich bei Minderjährigen, Entmündigten, beschränkt geschäftsfähigen oder besachwalteten Personen ihre Vertretungsbefugnis und Zeichnungsberechtigung), die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit hinsichtlich der Urbanistik und katasteramtlichen Eintragung der Liegenschaften sowie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eventueller Steuervergünstigungen.
Unsere Kanzlei begleitet Sie in allen Schritten, von der Vorbereitung bis zum Vertragsabschluss und der darauffolgenden Eintragungen im Grundbuch und Kataster.
 

Darlehen

Die Aufnahme eines Darlehens für den Erwerb des Eigenheims ist eine geläufige Vorgehensweise, welche jedoch besonderer Aufmerksamkeit bedarf, auch da die Formulierung des Textes eines Darlehensvertrages für einen Bürger ohne spezifische Rechtskenntnisse oft schwer verständlich ist.
Es gibt viele Aspekte, welche vor der Aufnahme eines Kredites berücksichtigt werden müssen, darunter zählen zum Beispiel der Zinssatz und die Dauer, aber auch die Kosten für Abfassung der Schätzung und für die abzuschließenden Versicherungspolizzen für die zu besichernde Liegenschaft (wie zum Beispiel Haftpflichtversicherungen und Brandschutzversicherungen sowie Ablebens- und Invaliditätsversicherung des Kreditnehmers) sowie eine ganze Reihe anderer Ausgaben, welche bereits im Vorabwege bekannt sein müssen, um nach Abschluss des Darlehensvertrages unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Aus diesem Grund sollten Sie sich rechtzeitig an einen Notar Ihres Vertrauens wenden, welcher eine angemessene Rechtsberatung gewährleistet.
 
 
Downloads und Unterlagen
Downloads
Wegweiser - Kauf einer zu errichtenden Liegenschaft
Wegweiser - Vorvertrag Sicherheit beim Immobilienkauf
Wegweiser - Kaufpreis-Katasterwert
Nützliche Unterlagen
Nützliche Unterlagen - Kauf und Tauschvertrag
Nützliche Unterlagen - Hypothekardarlehensvertrag
Nützliche Unterlagen - Teilungsvertrag

ABTEILUNG UND KONTAKT

 

FAQ

Die Rolle des Notars in Immobilienangelegenheiten
 
Der Notar spielt in diesem Bereich eine wichtige Rolle: hier einige Beispiele.
 
- Vorverträge
- Kaufverträge und Tauschverträge
- Schenkungen
- Teilungen
- Darlehensverträge
- Bestellung von dinglichen Rechten wie Fruchtgenussrechte, Wohnrechte und Dienstbarkeiten
Welche Voraussetzungen brauche ich um die sogenannte “Erstwohnungsbegünstigung” zu beantragen?
 
Durch die Steuerbegünstigung für den Erwerb einer Erstwohnung sind sowohl die Registergebühr beim Erwerb von einer Privatperson, als auch die Mehrwertsteuer beim Erwerb von einem Unternehmen verringert, was für den Käufer sicher von Vorteil ist.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- die zu erwerbende Wohnung muss besonderen Katasterkategorien angehören (ausgeschlossen sind die Kategorien A/1, A/8 und A/9);
-- der Käufer darf nicht ausschließlicher Inhaber von Eigentums-, Fruchtgenuss-, Nutzungs- und Wohnungsrechten an einem anderen Wohnhaus, oder dessen Teilen in Gemeindegebiet sein, in welchem sich die erworbene Liegenschaft befindet;
- der Käufer darf - auch nicht anteilsmäßig - Inhaber, im gesamten italienischen Staatsgebiet, von Eigentums, Fruchtgenuss-, Nutzungs- und Wohnungsrechten, aber auch nicht von bloßen Eigentum an einem anderen Wohnhaus sein, welches er mit den Erstwohnungsbegünstigungen erworben hat;
- der Käufer muss seinen Wohnsitz in der Gemeinde, in welcher sich die erworbene Wohnung befindet, haben, oder dorthin seinen Wohnsitz innerhalb von 18 Monaten nach Vertragsabschluss verlegen, beziehungsweise seine Arbeitstätigkeit in der besagten Gemeinde ausüben.
Das Gesetz sieht aber auch Fälle des Verfalls von der besagten Steuerbegünstigung vor, wodurch die Rückzahlung der ordentlichen Steuern, zuzüglich eines Aufschlages und Verzugszinsen, anfällig werden.

(Quelle: https://www.agenziaentrate.gov.it/wps/content/Nsilib/Nsi/Aree+tematiche/Casa/Agevolazioni/Agevolazioni+per+acquisto+della+prima+casa)
Was ist ein "Rent to Buy" vertrag?
 
Der sogenannte "rent to buy" Vertrag ist eine neue Vertragsform, mit welcher der Eigentümer/Vermieter die Innehabung der Liegenschaft sofort an den Mieter/künftigen Käufer übergibt, wobei sich letztere Partei ausdrücklich verpflichtet, den entsprechenden Mietzins zu entrichten, mit der weiteren Vereinbarung dass, nach Ablauf der im Vertrag festgesetzten Frist, der Mieter entscheiden kann dieselbe Liegenschaft zu erwerben, mit Abzug der bereits bezahlten Mieten vom Kaufpreis, oder den Vertrag aufzulösen.
Der Vorgang kann abstrakt in zwei Phasen unterteilt werden: die Nutzung der Immobilie, welche das Grundelement des Vertrages darstellt und die Übertragung des Eigentums der Immobilie, welche nur eine Möglichkeit darstellt.
Die Besonderheit des Vertrages besteht nämlich darin, dass der Mieter nach Ablauf der Nutzungsdauer frei wählen kann: er kann entscheiden die Immobilie zu erwerben (und hat in diesem Fall ein echtes Kaufrecht) oder er kann entscheiden das Vertragsverhältnis zu beenden.
Der Mieter/potenzielle Käufer erhält durch die Eintragung des sogenannten "Mietkaufvertrages" im Immobilienregister (Anmerkung im Grundbuch) einen wertvollen Schutz. Hinsichtlich der Nutzung der Liegenschaft kann die Eintragung des Vertrages nämlich Dritten entgegengehalten werden; hinsichtlich der Möglichkeit des Erwerbes der Liegenschaft, hat die Eintragung jener eines Kaufvorvertrages ähnliche Wirkungen.
Aus diesen Gründen ist verständlich, welche Vorteile die Parteien bei Abschluss eines solchen Vertrages haben:
Der Eigentümer/Verkäufer behält sich das Eigentum an Liegenschaft solange zurück, bis der gesamte vereinbarte Kaufpreis bezahlt ist, wobei genannter Vertrag nicht der bindenden Regelung der Mietverträge unterliegt. Dennoch erhält er einen wirtschaftlichen Vorteil aufgrund der zeitlichen Verschiebung des Verkaufs, Zeitraum in welchem er das Recht auf Einnahme der Mietzins hat.
Der Käufer hingegen hat die unverzügliche Verfügbarkeit der Liegenschaft ohne jegliche Verpflichtungen, da er bei Ablauf der im Vertrag festgesetzten Frist entscheiden kann ob er sein Recht zum Kauf Gebrauch machen möchte oder nicht.

DIE ROLLE DES NOTARS bei der Erstellung des Mietkaufvertrags.
Der wirtschaftsrechtliche Vorgang ist besonders komplex und erfordert eine sorgfältige Prüfung des effektiven Vertragswillens der Parteien, um diesen bestmöglich umzusetzen. Der Notar wird Ihnen dabei beratend zur Verfügung stehen um Ihnen den Zugang zu diesem innovativen Vertragsinstrument mit maximaler Sicherheit zu ermöglichen.

(Quelle: https://www.notariato.it/it/casa/il-rent-buy)
Was ist das “Leasing einer Liegenschaft für Wohnzwecke”?
 
Das "Leasing einer Liegenschaft für Wohnzwecke", eingeführt durch das Stabilitätsgesetz Nr. 208/2015 ist eine Vertragsform, mittels welcher eine Leasinggesellschaft die Verpflichtung übernimmt, eine Liegenschaft - nach Wahl und gemäß den Angaben der leasingnehmenden Partei - zu kaufen oder sogar zu bauen, wobei letztere Partei die Innehabung an der Liegenschaft für eine bestimmte Zeit und gegen die Bezahlung eines Betrages erhält, mit dem Recht, bei Ablauf des Vertrages das Eigentum der Liegenschaft gegen Zahlung des entsprechenden Preises einzulösen.
Diese Vertragsart soll es vor allem jungen Personen ermöglichen den Erwerb einer Liegenschaft für Wohnzwecke, welche als Hauptwohnsitz genutzt wird, mittels eines Leasingvertrages zu realisieren und somit eine innovative Finanzierungsmöglichkeit im Gegensatz zu den gewöhnlichen Hypothekendarlehen zu bieten, all dies mit steuerlichen Vorteilen.
Hier der Vergleich zum herkömmlichen Darlehensvertrag: mit einem Darlehen wird dem Antragsteller ein Geldbetrag für den Erwerb der Immobilie zu Verfügung gestellt und dieses Darlehen wird durch die Eintragung/Einverleibung einer Hypothek zu Lasten der erworbenen Liegenschaft besichert. Beim "Leasing einer Liegenschaft für Wohnzwecke" wird dem Antragsteller die Immobilie zur Verfügung gestellt, wobei die leasingnehmende Partei, durch Inanspruchnahme des Rückkaufsrechtes, die genannten Liegenschaft erwerben kann.
Das "Leasing von Liegenschaften für Wohnzwecke", kann, mit den entsprechenden Vorteilen, unter anderem von jenen Personen in Anspruch genommen werden, deren Gesamteinkommen die Grenze von Euro 55.000 nicht überschreitet.
Als steuerliche Vorteile bieten sich die teilweise Absetzbarkeit der Leasingraten und des Erwerbpreises, sowie, im Falle des Erwerbs einer Erstwohnung, die Reduzierung der Registergebühr.

DIE ROLLE DES NOTARS bei einem Leasingvertrag für Wohnzwecke.
Der Notar kann bei dieser sowohl von der Struktur, als auch von den fiskalischen Aspekten komplexen Operation ein hilfreicher Berater sein.

(Quelle: https://www.notariato.it/it/casa/il-leasing-immobiliare-abitativo)

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