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Der Notar berät und ist Bezugsperson in allen Angelegenheiten des Zivilrechts, Gesellschaftsrechts und Erbrechts, mitsamt allen damit verbundenen steuerrechtlichen Aspekten. Neben den traditionellen Tätigkeitsbereichen eines jeden Notariats (Kauf und Verkauf, Schenkungen, Erbfolgen und Gesellschaftsurkunden) zielt unsere Notariatskanzlei, auch dank unseres jungen und dynamischen Teams, auf professionelle und zeitangemessene Beratung. Insbesondere weist die Kanzlei Erfahrung in folgenden Bereichen auf, sowohl in der Beratung, als auch in der Anfertigung der diesbezüglichen Urkunden:
- Umstrukturierungsoperationen von wichtigen Unternehmen;
- sogenannter „Generationswechsel im Unternehmen“, das heißt die Beratung in jenem anspruchsvollen Moment, in welchem die Kinder die Leitung des Familienunternehmens übernehmen;
- Beratung im internationalen Bereich, auch dank der sprachlichen Kenntnisse der Notare: An- und Verkäufe von Liegenschafen und Betrieben von Ausländern in Italien, grenzüberschreitende Nachlassregelung, internationale Gesellschaftsoperationen;
- landeseigene Thematiken: geschlossene Höfe und landwirtschaftliche Grundstücke im Allgemeinen (und den diesbezüglichen Vergünstigungen), Grundbuchsrecht;
- Informatische Evolution: Abfassung von informatischen öffentlichen Urkunden, telematische Erbschaftsmeldungen.
Die Notare und deren Mitarbeiter (welche jedenfalls unter deren Leitung arbeiten) werden zu diesem Zwecke den Willen der Parteien eingehend und vollständig ergründen, indem Unterlagen und Informationen eingeholt und sorgfältig bewertet werden, um eine dem Willen der Parteien entsprechende Urkunde aufzusetzen.
 
Notar Felipe Benvenutti übt seine Notartätigkeit seit 2011 in Bozen aus.
Er ist am 8. Juli 1977 in Bozen als Kind zweisprachiger Eltern geboren.
Nach der Grund- und Mittelschule in deutscher Sprache besucht er das Sprachengymnasium in italienischer Sprache. Im Jahr 2003 erwarb er den Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften an der Universität von Florenz.
Im Alter von 33 Jahren wurde er laut Ministerialdekret vom 21. April 2011 zum Notar ernannt. Dabei ist besonders zu erwähnen, dass er gleich den ersten Wettbewerb um eine Notarstelle, an dem er teilnahm, gewann und im Anschluss daran, aufgrund einer zeitlichen Überlagerung, auch die schriftlichen Prüfungen eines zweiten Wettbewerbs bestand.
Er war und ist Referent auf verschiedenen Konferenzen sowohl zum Gesellschaftsrecht, zu denen er auch verschiedene Beiträge veröffentlicht hat, als auch Sozialversicherung.
Er interessiert sich leidenschaftlich für Kunst, Sprachen und Reisen. Er spricht fließend Italienisch, Deutsch und Englisch und studiert und vertieft Spanisch.
Seit dem Jahr 2016 ist er Mitglied der Notarkammer Bozen.
Seit dem Jahr 2017 ist er Mitglied des "Comitato Interregionale dei Consigli Notarili delle Tre Venezie".
Seit 2020 ist er auch Mitglied der dazugehörigen "Commissione società", welche jährlich die diesbezüglichen Rechtssätze des Gesellschaftsrechts bearbeitet.
Seit 2022 ist er auch Vorstandsmitglied der "Cassa Nazionale del Notariato".
 
Notar Stefania Bez ist am 30. April 1983 in Innichen geboren und besucht die Grund- und Mittelschule in deutscher Sprache, anschließend schließt sie die Oberschule am Realgymnasium in Bruneck ab.
Sie absolviert ihr Studium in Rechtswissenschaften mit Auszeichnung an der Universität von Bologna, und zwar im Jahre 2009, mit einer Diplomarbeit in Familienrecht, Titel "La prelazione nell'impresa familare".
Darauf beginnt sie das Praktikum in einer Notariatskanzlei in Bologna, gleichzeitig besucht sie die Notariatsschule "Rolandino Passaggeri" um sich auf den Wettbewerb vorzubereiten.
Im Jahre 2013 erlangt sie Befähigung als Anwältin, mit Eintragung in die Rechtsanwaltskammer von Bozen. Sie gewinnt den laut Ministerialdekret vom 4. September 2014 abgehaltenen Wettbewerb und wird mit Ministerialdekret vom 25. Juli 2017 zum Notar ernannt. Im September desselben Jahres bildet sie auch die Sozietät mit Notar Benvenutti.
Perfekt zweisprachig, spricht sie neben deutsch und italienisch auch englisch und nimmt Urkunden in diesen Sprachen auf.
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Gemäß Art. 1, Absatz 1, des Notariatsgesetzes sind Notare öffentliche Amtspersonen, die eingesetzt sind, um Urkunden und Verträge unter Lebenden und von Todes wegen entgegenzunehmen, diese mit öffentlichem Glauben auszustatten und für ihre Aufbewahrung zu sorgen, Abschriften derselben sowie Zertifikate und Auszüge auszustellen.